Spendenbeleg

Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden unter 200,00 Euro zum Beleg

Bei Spenden bis einschließlich 200 EUR wird der Kontoauszug (auf dem bei der Buchung das Wort „Spende“ auftaucht) zusammen mit dem Beleg für den vereinfachten Zuwendungsnachweis (zu finden unter www.esz-baddueben.de • Service • Spendenbeleg) beim Finanzamt eingereicht.


Bei Spenden über 200 EUR muss auf der Überweisung neben dem Wort „Spende“ auch zusätzlich die vollständige Adresse vermerkt sein.  Automatisch bis zum Anfang des Folgejahres versenden wir dann per Post eine Spendenquittung, welche beim Finanzamt einzureichen ist. Ein Kontoauszug muss in diesem Fall dem Finanzamt nicht vorgelegt werden.