Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien und Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsanstieges

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

durch den rasanten Anstieg der Corona-Infektionszahlen ist eine Aktualisierung der Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien notwendig.  Das Evangelische Schulzentrum Bad Düben ergreift weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, um durch ein abgestimmtes Verhalten den Unterricht im Schulgebäude weiterhin zu sichern.

Am Montagmorgen ist, wie schon vor den Herbstferien kommuniziert, die unterschriebene Gesundheitsbestätigung vor dem Schulgebäude abzugeben. Der Begriff Risikogebiet  bezieht sich auf die vom RKI definierten international ausgewiesenen Länder bzw. Gebiete.
Eine aktuelle Übersicht (Stand 22.10.2020) des RKI finden Sie unter folgender Webadresse: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Reiserückkehrer aus besonders betroffenen Gebieten in Deutschland müssen keinen negativen Corona-Test vorweisen. Sollten Sie erst in den letzten Ferientagen aus o.g. Gebieten zurückgekehrt sein, empfehlen wir jedoch familiäre Vorsorgemaßnahmen zum Schutz aller Schülerinnen und Schüler zu ergreifen und Ihr Kind gegebenenfalls in einer Art freiwilligen Isolation für weitere 5 Tage in häuslicher Umgebung zu betreuen. Der Unterrichtsstoff ist während dieser Zeit nachzuarbeiten.

Für die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts gelten bis auf weiteres folgende Regularien für alle Schulformen:
• Auf allen Wegen in unseren Schulgebäuden tragen wir eine Mund-Nasen-Bedeckung.
• Im Unterricht tragen wir eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn in Gruppen- und Partnersituationen gearbeitet wird oder wir uns durch den Raum bewegen. Sobald wir unseren fest definierten Sitzplatz eingenommen haben, kann die Maske abgenommen werden.
• Auf dem Schulgelände gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ebenso unabdingbar, da der Mindestabstand von 1,50 m nicht überall eingehalten werden kann.
• In unserer Grundschule besteht auf dem Schulhof keine Maskenpflicht.
• Wir schützen uns, indem wir achtsam miteinander umgehen und uns an die AHA+L Regeln halten. Zum Quer- und Stoßlüften gibt es derzeit kaum wirkungsvolle Alternativen. Wir achten auf regelmäßige Lüftungspausen und tragen der Jahreszeit entsprechendangepasste Kleidung.
• Für unsere GTA-Angebote gilt überall dort die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen wo der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann.
• Gilt nur für die Grundschule: Unser offenes Hortkonzept macht auch das Tragen einer Maske in den Hortbereichen notwendig. Wenn der Mindestabstand eingehalten wird, kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Wir alle können dazu beitragen, dass wir gut und vor allem gesund durch diese ungewöhnliche Zeit kommen und hoffen auf Ihre Akzeptanz und Unterstützung für folgende Absprachen:
• Wenn ein Familienmitglied Covid-19 Symptome zeigt, bitten wir Sie, Ihr Kind zu Hause zu betreuen und die Klärung der Symptomatik abzuwarten.
• Sollte sich Ihr Kind krank fühlen, sollte es die Schule nicht besuchen. Bitte klären Sie die Ursachen für das Unwohlsein ab.

Bleiben wir alle zuversichtlich und vor allem gesund!
Bitte geben Sie Ihrem Kind mindestens eine Ersatzmaske mit.

Doreen Model
Im Namen der Schulleitungsteams und des Schulträgers

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